Ihr Bestattungshaus
in Rheinberg
Soforthilfe
Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Verständigen Sie uns als Bestatter Ihrer Wahl.
Vorsorge
Durch unsere Bestattungsvorsorge wird Ihre Familie entlastet und weiß, dass die Bestattung Ihren Wünschen entspricht.
Bestattungen
Wir geben Ihnen eine Übersicht der Bestattungsarten, die in Rheinberg und Umgebung möglich oder von hier aus mit uns planbar sind.
Über uns
Wir nehmen uns für jeden Trauerfall die Zeit zum Zuhören, Helfen und Unterstützen
Sterben, Tod und Trauer sind Themen, die viele nicht ansprechen wollen. Leben und Tod sind nun einmal untrennbar miteinander verbunden und verdienen Aufmerksamkeit und einen Platz in unserem Leben.
Wir möchten Ihnen Mut, machen die Trauer wahrzunehmen und einen bewussten Abschied erleben zu dürfen, um mit dem Verlust eines geliebten Menschen leben zu lernen. Mit einem würdigen Abschied und einer individuellen Beisetzung möchten wir ein Zeichen des Andenkens für den Verstorbenen setzen. Damit Trauer und Erinnerung bei Ihnen im Vordergrund stehen können, übernehmen wir alles was Sie uns anvertrauen.
Bestattungsarten
Bestattungen in Rheinberg und Umgebung
Die Wahl der Bestattungsart ist eine elementare Entscheidung. Sie hängt von zahlreichen Faktoren ab, die die Hinterbliebenen oft nicht vollumfänglich überblicken können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bestattungsarten, die auf den Friedhöfen in Rheinberg und Umgebung möglich oder von hier aus planbar sind. Optimal ist es, wenn man sich bereits vor Eintritt eines Trauerfalls im Rahmen einer Bestattungsvorsorge Gedanken macht. Wir beraten Sie hierzu.

Walburga Balzen, Standortleiterin Bestattungen Balzen, geboren in Rheinberg.
Häufig gestellte Fragen
Uns ist bewusst, dass Sie möglicherweise eine Vielzahl von Fragen haben – daher stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen, die wir erhalten haben.
- Gesetzliche Frist: In den meisten Bundesländern muss ein Verstorbener innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle oder ein Bestattungsinstitut überführt werden.
- Ausnahmen: Einige Bundesländer erlauben eine längere Aufbahrung zu Hause, wenn besondere hygienische Maßnahmen getroffen werden oder eine Genehmigung eingeholt wird.
- Hygiene & Temperatur: In warmen Monaten oder wenn keine Kühlung möglich ist, sollte eine Überführung aus hygienischen Gründen möglichst bald erfolgen.
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes ausgestellt, in dem der Tod eingetreten ist. Die Beantragung erfolgt meist durch das Bestattungsunternehmen oder Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern. Benötigt werden die Todesbescheinigung, der Personalausweis des Verstorbenen und ggf. weitere Dokumente wie die Eheurkunde. Die Sterbeurkunde ist nötig für Banken, Versicherungen und Behörden. Sie kann persönlich, per Post oder online beim Standesamt beantragt werden. Gerne beantworte ich Ihnen weitere Fragen zu diesem Thema.
Bei einer Kremierung in Deutschland gibt es bestimmte Vorschriften zur Kleidung des Verstorbenen, da aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nur biologisch abbaubare Materialien verbrannt werden dürfen.
Erlaubte Kleidung und Materialien:
✔ Naturstoffe wie Baumwolle, Leinen oder Wolle
✔ Einfache, biologisch abbaubare Totenhemden (oft vom Bestatter bereitgestellt)
✔ Kleidung ohne Metallteile, Plastik oder synthetische Fasern
✔ Falls gewünscht, können auch persönliche Stoffgegenstände beigelegt werden
Nicht erlaubte Materialien:
❌ Synthetische Stoffe wie Polyester oder Nylon (wegen Schadstofffreisetzung)
❌ Schuhe, Gürtel, Reißverschlüsse, Metallknöpfe
❌ Künstliche Polsterungen oder Schmuckstücke
Besonderheiten & Alternativen
- Falls die Lieblingskleidung des Verstorbenen nicht zulässig ist, kann sie für die Abschiednahme angezogen werden, muss aber vor der Kremierung ersetzt werden.
- Viele Bestatter bieten spezielle Totenhemden an, die für die Kremation zugelassen sind.
Falls Unsicherheiten bestehen, gebe ich Ihnen gerne Auskunft.
Die Bestattungspflicht obliegt in Deutschland den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, kann aber in der Regel folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder des Verstorbenen
- Eltern des Verstorbenen
- Geschwister des Verstorbenen
- Enkelkinder des Verstorbenen
- Großeltern des Verstorbenen
- Weitere Verwandte (z. B. Neffen/Nichten, Onkel/Tanten)
Falls keine Angehörigen vorhanden sind oder diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen, kann die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt) die Bestattung veranlassen. In diesem Fall werden die Kosten gegebenenfalls aus dem Nachlass des Verstorbenen oder, falls dieser nicht ausreicht, vom Sozialamt übernommen.
Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Das Sternenkind kann dem Feuer oder der Erde übergeben werden – die Entscheidung liegt allein bei den Eltern.
Der Verlust eines Kindes ist unendlich schmerzhaft. Als einfühlsame Bestatterin stehe ich Ihnen in dieser schweren Zeit mit Herz und Verständnis zur Seite. Ich begleite Sie mit Würde und Respekt und unterstütze Sie bei allen Entscheidungen. In einem persönlichen Gespräch beantworte ich all Ihre Fragen und gehe auf Ihre individuellen Wünsche ein. Sie sind nicht allein – ich bin für Sie da und helfe Ihnen, einen liebevollen Abschied zu gestalten.
Ihr Bestattungsinstitut in Rheinberg
Kirchstraße 102
47495 Rheinberg
















